Das Foto zeigt ein Mädchen, das mit einem Hula-Hoop-Reifen spielt. Die Szene ist von hinten aufgenommen, das Gesicht des Mädchens ist von uns abgewandt.

Definition von Kindesmissbrauch

Um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen und sexuelle Gewalt besser erkennen zu können, ist eine Verständigung zur Definition wichtig.

Was ist sexueller Missbrauch?

In den Sozialwissenschaften, der Pädagogik oder Psychologie wird jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können als sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt definiert. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Minderjähriger zu befriedigen.

Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sexuelle Handlungen sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind ausdrückt, dass es einverstanden ist, oder ein Täter oder eine Täterin dies so interpretiert.

 

Die rechtliche Definition von Missbrauch umfasst nur strafbare Handlungen

Die oben genannte sozialwissenschaftliche Definition ist umfassender als die rechtliche Definition, denn sie bezieht alle strafbaren Handlungen ein, kann aber auch Handlungen umfassen, die nicht unter Strafe stehen. Die rechtliche Definition von sexuellem Missbrauch umfasst ausschließlich diejenigen Handlungen, die unter Strafe stehen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie beim Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch und in unserem Strafrechts-Factsheet.

UBSKM verwendet in seinen Texten die sozialwissenschaftliche Definition, um auch solche Handlungen einzubeziehen, die verletzend und entwicklungspsychologisch problematisch, aber nicht strafbar sind.

Denn diese Handlungen können sehr verschieden sein: Sie reichen von anzüglichen Bemerkungen und mehrdeutigen Nachrichten, die nicht unter Strafe stehen, über Zungenküsse, Entblößen und Masturbieren vor Kindern oder Jugendlichen, das Zeigen von Pornografie oder auch Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder dem Erzwingen von sexuellen Handlungen vor der Webcam bis zum Betasten und Manipulieren der Geschlechtsteile oder zu einer Vergewaltigung.

Sexueller Missbrauch ist immer ein Angriff auf die ganze Person

Unabhängig davon, wie schwerwiegend die Handlungen sind, ob sie online oder offline stattfinden, strafbar sind oder nicht: Sexueller Missbrauch ist ein Angriff auf die ganze Person des jungen Menschen, auf sein Grundvertrauen und seine psychische und körperliche Unverletzlichkeit (Integrität). Sexueller Missbrauch führt bei den Betroffenen zu Erfahrungen von großem Vertrauens- und Kontrollverlust, Ohnmacht, Demütigung, Scham und Ekel.

Im Weiteren finden Sie vertiefende Informationen zum Thema Missbrauch, Angaben zur Häufigkeit, zu Tatkontexten, zu Tätern und Täterinnen und dazu, wie Sie sexuellen Missbrauch besser erkennen können. Sie finden auch Informationen zu den Begrifflichkeiten „sexueller Missbrauch“ „sexuelle Gewalt“ und „sexualisierte Gewalt“, die sehr unterschiedlich genutzt werden.  

Über sexuellen Missbrauch sprechen: Welche Begriffe eignen sich?

Es gibt beim Thema Missbrauch verschiedene Begriffe, die sexuelle Missbrauchshandlungen beschreiben. Wie unterscheiden sie sich voneinander bzw. wann werden sie wie genutzt?

„Sexueller Missbrauch“, „sexuelle Gewalt” oder „sexualisierte Gewalt“?

In Deutschland wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ oder „Kindesmissbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien, in der Politik und im Strafgesetzbuch verwendet. Die Begriffe „sexuelle Gewalt“ oder „sexualisierte Gewalt" gegen Kinder und Jugendliche werden häufiger in Fachpraxis und Wissenschaft genutzt. Diese Formulierungen machen die Schwere der Taten deutlich und stellen heraus, dass es sich dabei um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Sie sind niemals eine sexuelle Erfahrung, sondern immer Gewalt.

Vielfach wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ als unpassend kritisiert, weil Missbrauch immer auch einen legitimen Gebrauch voraussetzen würde, was aber bei Sexualität gegenüber Kindern grundsätzlich ausgeschlossen ist. Gegen diese Kritik spricht, dass gerade der Missbrauch des Vertrauens von betroffenen Kindern oder Jugendlichen das Wesen dieser Taten ausmacht, er in der Bevölkerung sehr verbreitet ist und auch im Strafrecht nach wie vor gebraucht wird.

Außerdem wird bei den Begriffen „sexuelle Gewalt” oder „sexualisierter Gewalt” im Gegensatz zum Begriff „Missbrauch“ weniger deutlich, dass es sich auch dann um sexuelle Gewalt handeln kann, wenn dabei keine körperliche Gewalt zum Einsatz kommt.