Das Foto wurde in einer Küche aufgenommen: Vor uns sitzt ein Junge, den Rücken zu uns gewandt. Links von ihm sitzt seine Mutter und telefoniert, auch sie wendet sich vom Betrachter ab.

Familienrecht

Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige geht häufig von Personen aus dem direkten Umfeld der Betroffenen aus. Daher spielt das Familienrecht im Kontext von sexuellem Missbrauch eine große Rolle. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über das familiengerichtliche Verfahren, über die Herausforderungen, die sich in der Praxis stellen und die Forderungen, die die Unabhängige Beauftragte an ein kindgerechtes Verfahren vor Gericht stellt.

Grundsätzliches zum familiengerichtlichen Verfahren

Es ist das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihr Kind zu sorgen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten für den Staat, in dieses Sorgerecht der Eltern einzugreifen (sogenanntes „staatliches Wächteramt“, geregelt im Grundgesetz). Ein solcher Eingriff ins Sorgerecht ist immer dann nötig, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist. Der Staat hat die Pflicht, Kinder und Jugendliche zu schützen – unter Umständen sogar vor den eigenen Eltern.

Eingriffe in das Sorgerecht der Eltern sind dem Familiengericht vorbehalten

Steht also der Vorwurf von sexueller Gewalt gegen ein Kind oder gegen eine:n Jugendliche:n im Raum, dann kann das Familiengericht den Eltern beziehungsweise einem Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen – und wenn keine andere Hilfe die Gefahr abwenden kann – das Sorgerecht entziehen. Wenn Gefahr von den Eltern ausgeht, kann das Gericht ihnen auch den Umgang mit dem betroffenen Kind verbieten. Um eine solche Entscheidung treffen zu können, muss das Gericht bestimmte Akteur:innen am Verfahren beteiligen und anhören:

  • In aller Regel muss das Gericht die Eltern persönlich anhören. Auch die betroffene minderjährige Person hört das Gericht an, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.  

  • Beteiligt ist in der Regel auch das Jugendamt. Meistens macht erst das Jugendamt dem Gericht die Mitteilung, dass ein Kind oder ein:e Jugendliche:r  potenziell gefährdet ist. Die Mitarbeiter:innen, die mit dem Fall beauftragt sind, geben dem Gericht eine Einschätzung zur familiären Situation und zu Hilfeperspektiven für die:den Minderjährige:n.  

  • Wenn es um sexuelle Gewalt geht und das Sorge- oder Umgangsrecht der Eltern verhandelt wird,  muss das Familiengericht auch einen sogenannten Verfahrensbeistand bestellen. Dieser wird auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet und vertritt die Interessen der minderjährigen Person im Verfahren.  

Für die Klärung des Sachverhalts sind Gutachten von Sachverständigen regelmäßig von großer Bedeutung. Denn oft braucht das Gericht neben den Äußerungen der Beteiligten weitere Informationen, um eine Entscheidung treffen zu können. Dann formuliert das Gericht Beweisfragen, welche die psychologischen, pädagogischen oder medizinischen Sachverständigen in ausführlichen Gutachten beantworten. 

Herausforderungen in der Praxis: Gerichtsverfahren und Befragungen zur Tat belasten Betroffene oft stark

Verfahren, die einen möglichen sexuellen Kindesmissbrauch zum Gegenstand haben, sind für die Betroffenen meist sehr belastend. Sie sind oft langwierig und häufig fehlen eindeutige Beweise. 

Besonders die Fragen und die gerichtlichen Anhörungen zur Tat sind für Kinder und Jugendliche oft sehr schwierig: Sie werden erneut mit dem Missbrauch konfrontiert und müssen vor fremden Menschen über das Erlebte sprechen. Viele Betroffene schildern außerdem, dass im Verfahren ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Daher ist es wichtig, dass Richter:innen, Sachverständige und sonstige Verfahrensbeteiligte qualifiziert sind und Anhörungen kindgerecht gestaltet werden. 

Oft läuft neben dem familiengerichtlichen Verfahren auch ein Strafverfahren. Mehrmalige Vernehmungen beziehungsweise Anhörungen in verschiedenen Verfahren zur selben Missbrauchstat sind für Betroffene besonders belastend. 

Forderungen der UBSKM

Im Hinblick auf diese Umstände setzt sich die Unabhängige Beauftragte für folgende Änderungen ein, um Gerichtsverfahren für von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche weniger belastend zu machen: 

  1. Die Qualität der Anhörung und der Vernehmung von Kindern und Jugendlichen muss verbessert werden.  

  2. Alle am Verfahren beteiligten Fachkräfte müssen in den Bereichen Entwicklungspsychologie, Sozialpädagogik und kindgerechter Kommunikation qualifiziert und ausgebildet sein. 

  3. Der Zugang zum Recht muss verbessert werden, indem beispielsweise rechtliche Beratung kostenlos angeboten wird und Informationsmaterialien kindgerecht gestaltet werden. 

  4. Eine interdisziplinäre Kooperation muss zwischen den beteiligten Fachkräften stattfinden, damit Betroffene nicht immer wieder befragt werden müssen. 

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das im Juli 2021 in Kraft getreten ist, setzt einige dieser Forderungen um. Unter anderem stellt das Gesetz nun höhere Anforderungen an die Qualifikation von Familienrichter:innen und Verfahrensbeiständen.  

Trotzdem gibt es noch viel zu tun. Der Nationale Rat, der von der UBSKM gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufen wurde, entwickelt daher gerade einen unverbindlichen „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“.

Orientierungshilfen für ein kindgerechtes Verfahren

Diese Kriterien sollen den Richter:innen und den Beteiligten eines familiengerichtlichen Verfahrens Orientierung geben. Sie sollen dazu beitragen, dass alle Akteur:innen den Kindeswillen sorgfältig ermitteln, dass das Kindeswohl in den Vordergrund gestellt wird und Kinderrechte beachtet werden.   

Der Praxisleitfaden soll den Gerichten und sonstigen Akteur:innen über die Justizverwaltungen im Laufe des Jahres 2022 zur Verfügung gestellt werden.  

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Nationalen Rates.

Wichtig: Wenn Sie in einem konkreten Fall Hilfe brauchen oder wenn Sie Unterstützung in einem familiengerichtlichen Verfahren benötigen, wenden sie sich an eine:n Rechtsanwält:in. Für die Suche nach rechtlicher Unterstützung steht die Datenbank des Hilfe-Portals Sexueller Missbrauch zur Verfügung. 

Frau sitzt vor einem Computer am Schreibtisch. Auf dem Desktop sieht man die Website www.hilfe-telefon-missbrauch.de

Hilfeangebote für Betroffene von sexualisierter Gewalt

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