Aufgaben und Aktivitäten

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist im Auftrag der Bundesregierung verantwortlich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren wollen.

Der Auftrag

Mit Kabinettbeschluss vom Dezember 2018 wurden der UBSKM folgende Aufgaben übertragen, die im Rahmen der Unabhängigkeit gestaltet werden:

Die UBSKM:

  1. Zu Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche informieren, sensibilisieren und aufklären,
  2. den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt nachhaltig verbessern und betroffene Menschen unterstützen,
  3. gesetzliche Handlungsbedarfe und Forschungslücken im Themenfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche identifizieren,
  4. die Belange von Menschen wahrnehmen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlitten haben,
  5. eine systematische und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs überall in Deutschland sicherstellen.

Struktur

Die UBSKM ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Lediglich organisatorisch ist das Amt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt.

Dem Amt steht ein Arbeitsstab zur Verfügung, der die Beauftragte bei der Umsetzung der Aufgaben unterstützt. Die Mitarbeiter:innen im Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten sind erfahren in den Bereichen Recht, Pädagogik, Psychologie, Forschung, Geschichte, Politik, Kommunikation und Verwaltung.

Die Grafik zeigt das Organigramm der UBSKM mit den jeweiligen Ansprechpartner:innen. An der Spitze steht die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (Kerstin Claus), darunter der Arbeitsstab des UBSKM (Leitung: Dr. Manuela Stötzel, Allgemeine Verwaltung: Jasmin Michaelis). Auf der selben Ebene befinden sich die Pressesprecherin (Frederike Beck) und die Politische Umsetzung (Claire Kersting). In der Ebene darunter sind die drei Referate AS1 (Strategische Planung, Gremien Öffentlichkeitsarbeit; Heike Völger), AS2 (Prävention, Intervention und Hilfen, Forschung; Julia Hiller) und AS3 (Büro der Aufarbeitungs-kommission; Susanne Fasholz-Seidel) angesiedelt.




Historie

Als 2010 viele Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in renommierten Bildungseinrichtungen bekannt wurden, richtete die Bundesregierung im März desselben Jahres den Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ ein und berief die erste Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs: die Bundesfamilienministerin a. D. Dr. Christine Bergmann.

In der ersten Phase waren Gespräche und der schriftliche Austausch mit Betroffenen ein wesentlicher Bestandteil des Amtes. Dr. Christine Bergmann erreichten in dieser Zeit über 20.000 Briefe und Anrufe, in denen Betroffene und Menschen aus dem nahen Umfeld ihre Erlebnisse, Anliegen und Forderungen an die Politik schilderten.

Die Anliegen der Betroffenen sind in den Abschlussbericht der Beauftragten vom Mai 2011 eingeflossen, dessen Empfehlungen wiederum in den Abschlussbericht des Runden Tisches aufgenommen wurden (November 2011).

Die Schreiben an die erste Unabhängige Beauftragte wurden außerdem im Rahmen eines Forschungsprojektes vertieft untersucht und quantitativ sowie qualitativ ausgewertet.

Webanalyse / Datenerfassung

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