Aufnahme von Mitgliedern des Nationalen Rates an ihren Plätzen während einer Sitzung.

Nationaler Rat

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist das Gremium für den langfristigen und interdisziplinären Austausch, um sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und ihren Folgen dauerhaft entgegenzuwirken.

Historie und Zusammensetzung

Im Dezember 2019 wurde gemeinsam vom ehemaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig und der ehemaligen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey der „Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ konstituiert. Das Bundesfamilienministerium und der UBSKM haben den gemeinsamen Vorsitz des Nationalen Rates inne.

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist rund zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ (2010/11) durch die Bundesregierung das Forum für den langfristigen und interdisziplinären Dialog zwischen Verantwortungsträger:innen aus Politik und Gesellschaft.

Starke Zusammenarbeit auf allen Ebenen

Mit Vertretungen aus Bund, Ländern und Kommunen wird gemeinsam an messbaren Verbesserungen gearbeitet, um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und ihre Folgen dauerhaft zu bekämpfen. Damit ist der Nationale Rat ein wichtiges Gremium zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Ihm gehören Vertreter:innen aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis an sowie Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM.

Webanalyse / Datenerfassung

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