Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist bemüht, das Online-Angebot www.beauftragte-missbrauch.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019.

Zur Prüfung der Zugänglichkeit wurde ein unabhängiger Test durchgeführt, der auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018 basiert und die Anforderungen der WCAG 2.1 mit einbezieht.

Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0

Der im April 2022 durchgeführte Test bestätigte die gute Zugänglichkeit der Website. Untersucht wurden dafür acht exemplarische Einzelseiten auf 98 Anforderungen. Jede dieser Einzelseiten erfüllte mindestens 91 Anforderungen. Diese Website ist also mit der BITV weitestgehend vereinbar. Eine Webseite gilt nur dann als vollständig BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Teilbereiche, die nicht oder nicht vollständig barrierefrei sind:

  • z. T. Alternativtexte für Audiodateien, stumme Videos und Bedienelemente sind noch nicht immer vollständig
  • Inhaltsgleiche von Tonspur und Untertiteln in aufgezeichneten Videos
  • Konsistenz der Überschriftenhierarchien und Reihenfolge für Screenreader
  • Eindeutige Linktexte
  • Unterscheidbarkeit von Elementen (zugänglicher Name)
  • Umbruch im Menü bei wechselnden Bildschirmbreiten
  • Eindeutigkeit der aktuellen Position des Fokus
  • Technische Syntax und Benutzerschnittstellen-Komponenten 
  • Barrierefreie Dokumentation

Weitere Verbesserungen der Zugänglichkeit sind geplant.

Rückmeldung und Kontakt

Sie möchten auf noch bestehende Barrieren bei der Nutzung der Internetseite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hinweisen oder Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit erfragen? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstelle:

Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 

Glinkastraße 24 
10117 Berlin 
Telefon: +49 (0)30 18 555 – 15 55 
Fax: +49 (0)30 18 555 – 4 1 555 
E-Mail: barrierefreiheit@beauftragte-missbrauch.de 

Schlichtungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Nach § 16 BGG ist die unabhängige Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet worden. 

Auf der Internetseite www.schlichtungsstelle-bgg.de  finden Sie alle Informationen zu dem kostenlosen Schlichtungsverfahren. 

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie die Schlichtungsstelle: 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53 
10117 Berlin 
Telefon: +49 (0)30 18 527 – 28 05 
Fax: +49 (0)30 18 527 – 29 01 
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de 

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.