von links nach rechts: Renate Bühn, Betroffenenrat, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, UBSKM Johannes-Wilhelm Rörig
Meldungen Betroffenenrat | 08.11.2019

Austausch von Bundesjustizministerin mit dem UBSKM und dem Betroffenenrat zu notwendigen Verbesserungen

In Berlin haben sich am 08.11.2019 Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig und, als Vertreterin des Betroffenenrates, Renate Bühn, getroffen, um notwendige Veränderungen in den Bereichen Sexualstrafrecht, Opferschutzvorschriften im Strafprozessrecht und Qualifizierung von Familienrichter*innen zu besprechen.

Der Betroffenenrat überreichte ausgewählte Forderungen (u. a. aus dem Forderungskatalog von 2015, der ebenfalls unter dieser Meldung zum Download bereit liegt) mit 13 Punkten zum Strafrecht und zum Strafprozessrecht. Unter anderem werden darin eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und eine gute psychosoziale und rechtliche Begleitung Betroffener vor und in strafrechtlichen Verfahren von Anfang an gefordert. Weitere Themen des Gesprächs waren die europarechtskonforme Vorratsdatenspeicherung, Zeugnisverweigerungsrecht für Berater*innen in Fachberatungsstellen, die Abschaffung der Bezeichnung „Kinderpornographie“, die Meldepflichten für sexualisierte Darstellungen und Gewaltdarstellungen im Rahmen der Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, sowie die Evaluation der Rechtspraxis bezüglich der Umsetzung von Opferrechten, der Verfahrensdauer, der Einstellungspraxis und der Urteilsfindung.

Praktikumsplätze

Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.



Weitere Informationen: Zu den Stellenangeboten

Angebote und Projekte des UBSKM

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.