Pressemitteilungen | 04.12.2020

Missbrauchsbeauftragter Rörig wird sein Amt zum Ende der Legislaturperiode niederlegen

Berlin, 4. Dezember 2020. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig erklärte heute, dass er beabsichtige, sein Amt zum Ende der laufenden Legislaturperiode vorzeitig niederzulegen:

„Nach mehr als neun Jahren werde ich mich zum Ende dieser Legislaturperiode aus dem Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zurückziehen, auch um mich neuen Herausforderungen stellen zu können. Bis zu meinem Ausscheiden werde ich mich weiterhin mit voller Kraft und ganzem Herzen für einen konsequenteren Kampf gegen sexuellen Missbrauch und seine Folgen einsetzen.

Es freut mich sehr, dass trotz geringer Ressourcen und ohne gesetzlichen Auftrag zukunftsfähige Strukturen der Betroffenenbeteiligung und unabhängigen Aufarbeitung auf Bundesebene etabliert werden konnten. Das UBSKM-Amt sollte weiter gestärkt und zusammen mit dem Betroffenenrat auf gesetzlicher Grundlage dauerhaft fortgeführt werden.
Ausdrücklich danke ich schon heute den vielen Menschen, die mich in den letzten Jahren in diesem herausfordernden Amt mit Rat und Tat unterstützt, mich kritisch begleitet und gemeinsam mit mir wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht haben.“

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sind von Rörig über seine Entscheidung informiert und darum gebeten worden, seine Nachfolge rechtzeitig zu bestimmen.

Rörig hat das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im Dezember 2011 von der ersten Missbrauchsbeauftragen Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., übernommen. Das Amt der/s Unabhängigen Beauftragten wurde gemeinsam mit dem Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ nach dem sog. „Missbrauchsskandal 2010“, dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen an renommierten Bildungseinrichtungen wie dem Canisius-Kolleg und der Odenwaldschule, von der Bundesregierung eingerichtet. Seit 2014 wird die/der Unabhängige Beauftragte jeweils für fünf Jahre in das Amt berufen.

Weitere Informationen:
www.beauftragter-missbrauch.de

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