Meldungen Betroffenenrat | 23.12.2021

Weihnachten kann schön sein – oder auch nicht

Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) möchte an die Kinder und Jugendlichen erinnern, für die die Weihnachtsferien gerade auch in Pandemiezeiten Isolation, Einsamkeit, Ohnmacht, Angst und Gewalt bedeuten. Der Betroffenenrat appelliert an die Gesellschaft, hinzusehen und sich einzumischen, wenn Kinder in Not sind.

Bundesweite Hilfeangebote bei sexuellem Missbrauch:

www.hilfe-portal-missbrauch.de

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 255 530 (kostenfrei und anonym)

Berlin, 23. Dezember 2021. So sehr sich Viele von uns auch auf die Feiertage freuen, dürfen wir nicht vergessen, dass die Familie der Tatort ist, an dem Kinder und Jugendliche in hohem Ausmaß sexualisierte Gewalt erleben. Vor allem durch die Folgen der Pandemie rückt die Familie als Ort von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt noch stärker in den Fokus.

Kinder und Jugendliche finden bis heute immer noch zu wenig Gehör, mutiges Einschreiten und selbstverständliche Hilfe. Sie wie auch erwachsene Betroffene werden noch viel zu sehr alleine gelassen, obwohl sie das Schweigen schon immer durchbrochen haben. Halbherzige Debatten über Kinderrechte oder notwendige Aufarbeitung kompensieren nicht das staatliche wie zivilgesellschaftliche Versagen auf allen Ebenen. Die Aufgabe, Gewalt in Familien aufzuarbeiten, wird nach wie vor als persönliches Schicksal von Betroffenen individualisiert.

Weihnachten kann schön sein, aber für betroffene Kinder und Jugendliche bedeutet diese Zeit Isolation, Einsamkeit, Angst und Gewalt. Gerade an Weihnachten sind Betroffene in Familien, die die Täter:nnen integrieren, allein. Dabei wird die aktive Vertuschung von den Mitgliedern der eigenen Familie aufrechterhalten. Bis heute stellt sich die Gesellschaft trotz des fast 40-jährigen Engagements Betroffener nicht der Realität und dem Ausmaß sexualisierter Gewalt in Familien.

Es braucht eine Kultur des Einmischens und der gesellschaftlichen Verankerung von Aufarbeitung. Erwachsene Familienangehörige sind in der Pflicht, ihren Beitrag zur Aufdeckung sowie Aufarbeitung zu leisten, zu sprechen und zu handeln. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Anerkennung des Leids heute erwachsener Betroffener und die gesellschaftspolitische Aufarbeitung sexualisierter Gewalt über die einzelne Familie hinaus sollten im ureigenen Interesse unserer Gesellschaft liegen und entsprechen dem Schutzauftrag des Staates. Zu diesem muss endlich gehören, auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen und ihrem mehrfach erhöhten Gewaltrisiko auf den politischen Radar zu nehmen. Im Grundgesetz verankerte Kinderrechte wären der Beginn einer grundlegenden Verantwortungsübernahme durch Politik und Gesellschaft.

Wir werden uns der Aufarbeitung von Missbrauch in der Familie weiter stellen. Mitglieder des Betroffenenrates werden sich aktiv im Rahmen des digitalen Fachtages „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie: Wie kann Verantwortung übernommen werden?“ beteiligen, der von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am 25. Januar.2022 durchgeführt wird.

Die Mitglieder des Betroffenenrates Angela Marquardt und Ilka Kraugmann stehen für Interviewanfragen gerne zur Verfügung. Kontakt unter:                                                                    presse@betroffenenrat-ubskm.de

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Zum Impulspapier „Tatort Familie“: http://www.beauftragter-missbrauch.de/ImpulspapierTatortFamilie     

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Die Pressemitteilung beinhaltet Forderungen und Ansichten der Mitglieder der AG Familie des Betroffenenrates und gibt nicht die Positionen des UBSKM wieder.

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