Meldungen Betroffenenrat | 17.12.2015

Reformbedarf der Rechtslage bzgl. sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

In seinen Sitzungen im September und November 2015 hat sich der Betroffenenrat mit dem Änderungsbedarf der derzeitigen Rechtslage intensiv auseinander gesetzt. Darüber hinaus haben wir im Austausch mit Jurist_innen und dem UBSKM die gesammelten Punkte diskutiert und weiterentwickelt.

Der Betroffenenrat sieht im gesamten Strafrecht zum 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO) erheblichen Reformbedarf. Die derzeitige Rechtslage, das hohe Ausmaß an Einstellungen, die Verfahrensführung und schlussendlich die ausgesprochenen Strafen in der Rechtsprechung – oft am unteren Ende der rechtlichen Möglichkeiten mit einer hohen Anzahl an Bewährungs- und Geldstrafen, sind ein eindeutiges Signal an Täter_innen. Sie können sich in Sicherheit wiegen. Die Dunkelziffer ist hoch. Sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist eines der sichersten Verbrechen und kann in der Konsequenz als mehr oder weniger straffreies Delikt betrachtet werden.

Die Situation betroffener Mädchen und Jungen, Frauen und Männer, trans*- und inter*geschlechtlichen Kinder, Jugendlicher und Erwachsener wird von der derzeitigen Rechtslage und Verfahrensführung kaum berücksichtigt. Forschung zum Belastungserleben von Zeug_innen, die gleichzeitig die Betroffenen/Verletzten sind, ist dringend notwendig.

Eine bundesweite repräsentative Studie über den Umgang mit Sexualstraffällen bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten ist notwendig. Wie greifen die Gesetze in allen Ermittlungs- und Verfahrensstufen? Wie kann die Beweislage verbessert werden? Wie wird im Umfeld be- und entlastend ermittelt? Betroffene sexueller Gewalt fühlen sich häufig schlecht über das Verfahren bei den Staatsanwaltschaften und vor den Gerichten informiert. Daher sollte untersucht werden, wie Verfahren für Betroffene transparenter betrieben werden können und wie Beschleunigung und sorgfältige Prüfung der Beweislage in Einklang gebracht werden können.

Die gesamte Verfahrensführung, Ursachen und Begründungen der Einstellungen und ebenfalls die Begründungen der oft am unteren Ende des Strafrahmens gefällten Urteile sollten evaluiert werden. In welchen Fällen und mit welchen Begründungen werden Verfahren in Sexualstrafsachen eingestellt? Werden die Rechte der Opfer/ Verletzten und der Schutzgedanke für potentielle weitere Opfer ausreichend berücksichtigt? Forschungsbedarf besteht auch in der Rechtsanwendung der Gerichte. Eine Studie der Urteile könnte Auskunft darüber geben, welche Kriterien die Gerichte strafschärfend oder -mildernd heranziehen.

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