Aus unserer Sicht (Betroffenenrat) | 01.07.2021

Pressemitteilung: Positionen des Betroffenenrates anlässlich Inkrafttreten Gesetzesreform zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche am 1. Juli 2021

Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) begrüßt die Gesetzesänderungen.

Anlässlich Inkrafttretens der Gesetzesreform zur Bekämpfung sexuali-sierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erklärt der Betroffenenrat: 
Die Strafrechtsreform muss in der Praxis bei den Betroffenen ankommen

Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) begrüßt die Gesetzesänderungen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Ein ganzheitliches Konzept, das alle beteiligten Akteure in die Pflicht nimmt, ist längst überfällig. Jedoch muss diese Reform nun auch kind- und betroffenengerecht in der Verfahrenspraxis des Straf- und Familienrechts ankommen. Zukünftig muss vor allem der notwendige Schutz von betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Verfahren weiter gestärkt und zusätzlich ein Rechtsanspruch für eine kostenlose Rechtsberatung vor Anzeigenerstattung verankert werden. Zwingend ist insbesondere die Sicherstellung umfassender proaktiver Unterstützungsstrukturen der Hilfe und der Beratung vor, während und nach dem Verfahren. Unentbehrlich sind dabei der Ausbau von Fachberatungsstellen, therapeutischen Hilfeangeboten und der Angebote mit dem Konzept der Childhood-Häuser sowie spezialisierte Fachdezernate und Kompetenzzentren mit ausreichender Ausstattung bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Wesentliche Faktoren einer kind- und betroffenengerechten Justiz sind beschleunigte Verfahren, frühzeitige richterliche Videovernehmungen, die Bestand in der Hauptverhandlung haben sowie die verbesserte personelle wie technische Ausstattung und Qualifizierung der Gerichte und Ermittlungsbehörden.

Um Schutzlücken in der Praxis zu schließen, spricht sich der Betroffenenrat beim UBSKM für regelmäßige bundesweite Verlaufsstudien zur systematischen Evaluation der Rechtspraxis im Strafverfahren aus. Neben Verfahrensverlauf und -dauer, der Anwendung bestehender opferschützender Normen in Ermittlungs- und Strafverfahren müssen dabei vor allem die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften und die Verurteilungspraxis der Gerichte in Jugendschutzsachen in den Blick genommen werden.

Um die Belastungssituation der Betroffenen so gut wie möglich zu minimieren, sind ab sofort kind- und betroffenengerechte Strafverfahren in jedem Verfahren sicherzustellen. Diese Reform kann nur mit den entsprechenden Grundlagen in der Praxis umgesetzt werden.

Das Positionspapier beinhaltet Forderungen und Ansichten der Mitglieder des Betroffenenrates und gibt nicht die Positionen des UBSKM wieder. 

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