Pressemitteilungen | 30.03.2023

Missbrauchsbeauftragte Claus zieht nach einem Jahr positive Bilanz: „Ich erlebe viel Unterstützung und große Offenheit, intensiver zusammenzuarbeiten.“

Zentrale Vorhaben in 2023/24: Das UBSKM-Gesetz und die Weiterführung der Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“

Berlin, 30.03.2023  Kerstin Claus ist am 30. März 2022 vom Bundeskabinett zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen worden und hat das Amt am 1. April 2022 angetreten. Von Anfang an gehörte der enge Austausch mit Abgeordneten und Ministerinnen und Ministern auf Bundes- und Länderebene zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit. Claus: „Viele Maßnahmen, die den Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt verbessern können, liegen in der Verantwortung der Länder. Ich habe deshalb in den vergangenen Monaten neben Gesprächen auf Bundesebene auch viele konstruktive Gespräche mit Landesministerien und Vertretungen der Landesparlamente, aber auch mit Ermittlern, Fachkräften aus der Jugendhilfe oder der Fachberatung geführt. Ich freue mich über die Unterstützung, die mir vielfältig entgegengebracht wird. Meine klare Botschaft ist immer: Wir müssen bundesweit Netzwerke schaffen, um den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt sicherzustellen.“ Wichtig sei hierfür auch die verbindliche Einbeziehung von Betroffenenexpertise auf Länderebene, analog zum Betroffenenrat beim UBSKM-Amt. Einige Länder seien hier bereits vorangegangen.

UBSKM-Gesetz ist wichtiger Meilenstein beim Kampf gegen sexuelle Gewalt

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte UBSKM-Gesetz wird derzeit unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und in Abstimmung mit UBSKM erarbeitet. Claus: „Das UBSKM-Gesetz ist ein bedeutender Meilenstein. Neben der Stärkung meines Amtes, des Betroffenenrats und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ist in dem Gesetz auch eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament vorgesehen. Dieses starke politische Instrument wird mir ermöglichen, einerseits die positiven Entwicklungen in Bund und Ländern aufzuzeigen, aber auch Defizite oder Missstände klar zu benennen - beides ist wichtig, um kontinuierlich und konkret Verbesserungen beim Schutz wie bei der Begleitung von Betroffenen zu erreichen. Mit diesem regelmäßigen Lagebericht geben wir der Politik klare Handlungsgrundlagen. Es wird dann sichtbar, was, wo, wie zu tun ist.“ Claus geht es mit dem Gesetz auch um eine Stärkung der individuellen Rechte Betroffener im Rahmen von Aufarbeitung. Claus: „Es darf nicht länger vom politischen Druck oder dem Engagement einzelner Betroffener abhängen, ob Institutionen einen Aufarbeitungsprozess starten. Betroffene müssen sich auch über verbesserte Akteneinsichtsrechte selbst ein Bild verschaffen können, wie Taten möglich wurden, wer diese hätte verhindern können oder warum damals niemand geholfen hat.“

Die Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ soll weitergeführt werden – Finanzierung für 2024 aber noch nicht gesichert

Befragungen zeigen die große Abwehrhaltung, sich mit Missbrauch im eigenen Umfeld auseinanderzusetzen. Mit der Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!" ist es gelungen, diese zu durchbrechen: Nach einer ersten Evaluation haben 44 Prozent die Kampagne wahrgenommen. Und auch die Zahl derer, die sexuelle Gewalt im eigenen Umfeld für vorstellbar halten, stieg mit der Kampagne um 7 Prozent (von 42 auf 49). Das zeigt: der Kampagnenansatz ist richtig und wird auch verstanden. Claus: „Bewusstseinswandel und Handlungskompetenz erreichen wir aber nicht allein mit Spots und Plakaten. Wir müssen das Thema immer wieder neu zu den Menschen bringen, Beratungsmöglichkeiten aufzeigen und Kooperationen im Kinderschutz stärken. Deswegen unterstützt unser Kampagnenbüro Initiativen und Bündnisse vor Ort. Dies ist ein Prozess, der Zeit braucht. Deshalb ist diese Kampagne auch auf mehrere Jahre angelegt. Jetzt geht es darum, die notwendigen Mittel auch für 2024 zu sichern.“

Kinderschutz im Netz bleibt zentrale Herausforderung in den kommenden Jahren

Der jährliche Anstieg von Missbrauchsdarstellungen im Netz, von Cybergrooming oder von missbräuchlichem Sexting bei Minderjährigen macht deutlich, wie sehr Kinder und Jugendliche hier wachsenden Risiken ausgesetzt sind. Gleichzeitig zeigen die Debatten um die aktuelle europäische Gesetzesinitiative zur sogenannten CSA-Verordnung oder zur Nutzung einer beschränkten Vorratsdatenspeicherung, wie schwer es auch politisch ist, individuelle Freiheitsrechte und das Recht auf Schutz von Kindern im Netz miteinander in Einklang zu bringen. Claus: „Es passt nicht zusammen, wenn wir Kinder einerseits über Gesetze ganz konkret schützen, sie dann aber in der digitalen Welt ungefiltert vielfältigsten Gefahren aussetzen. Wir brauchen einen klaren Rechtsrahmen, um endlich auch im Netz sichere Räume für Kinder zu schaffen.“

Weitere Informationen:

https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm

https://www.aufarbeitungskommission.de/

https://nicht-wegschieben.hilfe-portal-missbrauch.de/

Hinweise zu Hilfeangeboten und zu einer betroffenensensiblen Berichterstattung

https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

https://beauftragte-missbrauch.de/presse/auf-hilfeangebote-in-der-berichterstattung-hinweisen

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