Aktuelles | 07.09.2023

ANHÖRUNG ZUR SCHAFFUNG EINES LANDESBETROFFENENRATES UND BEAUFTRAGTEN FÜR KINDERSCHUTZ IN NRW

Beauftragte Claus: „Betroffenenbeteiligung ist eine wichtige Voraussetzung, wenn wir Prävention und Intervention zielgerichtet verbessern und sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen konsequent aufarbeiten wollen.“

Düsseldorf, 07.09.2023. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat heute als Sachverständige an einer Anhörung zur Schaffung eines Landesbetroffenenrates und Landesbeauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte im nordrhein-westfälischen Landtag teilgenommen. Die SPD-Fraktion hat mit einem Antrag die Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Interessenvertretung für Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Kindheit oder Jugend in Form eines Landesbetroffenenrates zu schaffen. Dazu wurden heute im Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags mehrere Expert:innen angehört, darunter auch Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM.

In ihrer Stellungnahme begrüßte Kerstin Claus das Anliegen des Antrags. Es sei ein bundesweit starkes Signal, wenn Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland nach der Einrichtung der Kinderschutzkommission im Jahr 2019 und der Verabschiedung des Landeskinderschutzgesetzes 2022 nun auch einen Betroffenenrat auf Landesebene etabliere.

„Betroffenenbeteiligung ist unabdingbar, wenn wir Prävention und Intervention wirklich verbessern und betroffenenorientiert aufarbeiten wollen. Betroffene sind diejenigen, die aus eigener Erfahrung berichten, Versorgungslücken aufzeigen und tragfähige Konzepte mitentwickeln können. Perspektivisch sollten in allen Bundesländern Strukturen wie ein Betroffenenrat und ein Landesbeauftragter/eine Landesbeauftragte eingerichtet werden“, so die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Dabei könne und solle der Betroffenenrat eine politisch beratende Funktion einnehmen. Bisher hat Rheinland-Pfalz als erstes und bisher einziges Bundesland einen Landesbetroffenenrat eingerichtet.

Die angedachte Ansiedlung des Landesbetroffenenrates bei der Kinderschutzkommission sieht Claus dagegen kritisch: „Die Auseinandersetzung mit dem Themenfeld der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist nicht ausschließlich ein Anliegen des Kinderschutzes. Vielmehr berührt sie zahlreiche politische Ressorts und Gesetzgebungsprozesse: Soziales, Bildung, Sport, Gesundheit, Justiz und die EU sind ebenso akute Handlungsfelder“, so Claus. Sinnvoller sei es deshalb, den Betroffenenrat bei der Landesregierung bzw. dem Landesbeauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte anzusiedeln.

Damit ein ehrenamtlicher Landesbetroffenenrat seine Aufgaben erfüllen könne, benötige er zudem Unterstützung durch eine hauptamtliche Geschäftsstelle. Dafür müsse das Land die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellen. Eine gesetzliche Verankerung sorge zudem für eine langfristige, strukturelle und finanzielle Sicherheit, so Claus.

Die Forderung, neben einem Landesbetroffenenrat auch das Amt einer bzw. eines Landesbeauftragten einzurichten, unterstützt Kerstin Claus ebenfalls. Allerdings seien hier vor allem drei Aspekte wesentlich: Das Amt müsse unabhängig sein, gesetzlich verankert werden und einen deutlichen Schwerpunkt auf den Bereich der sexualisierten Gewalt legen. „Dieses Themenfeld weist im Bereich des Kinderschutzes Besonderheiten auf, die oftmals noch immer nicht ausreichend mitgedacht werden. Hinzu kommt die bis heute signifikante Tabuisierung des Themas. Deshalb braucht es ein Amt, das politisch und gesellschaftlich diese Form der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf die Agenda setzt.“

Die Stellungnahme des Betroffenenrates bei der UBSKM unterstützt diese Positionen und unterstreicht zugleich: „Betroffenenbeteiligung ist für uns ein Qualitätsmerkmal. Mit der Einrichtung eines Landesbetroffenenrates wird die Grundlage für eine kontinuierliche Betroffenenbeteiligung gelegt, Als Expert:innen in eigener Sache können wir Defizite und Lösungsansätze aus eigener Erfahrung benennen.“ Das breite Themen- sowie Expertisenspektrum innerhalb eines Betroffenenrates sei eine notwendige Ressource für alle politischen Akteur:innen, die den Schutz vor sexualisierter Gewalt verbessern und gleichzeitig nicht die berechtigten Interessen von heute erwachsenen Betroffenen vernachlässigen wollen. Eine Anbindung an die Kinderschutzkommission würde somit eine falsche inhaltliche Reduzierung der Arbeit auf die Ausgestaltung des Kinderschutzes nach sich ziehen und auch das Thema Aufarbeitung vernachlässigen.

Weitere Informationen sowie die Stellungnahmen der UBSKM und des Betroffenenrates bei der UBSKM:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-4023.pdf

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