Gruppenbild der Beteiligten des Expert:innenhearings zur psychosozialen Prozessbegleitung von Betroffenen von sexueller Gewalt
Aktuelles | 09.09.2023

EXPERT:INNENHEARING ZUR PSYCHOSOZIALEN PROZESSBEGLEITUNG VON BETROFFENEN

Beauftragte Claus: „Für Betroffene, die als Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sexuelle Gewalt erlebt haben und vor Gericht gegen den Täter oder die Täterin aussagen müssen, stellt dies eine hohe Belastung dar. Eine umsichtige und würdevolle Prozessgestaltung sowie eine psychosoziale Prozessbegleitung durch professionelle Fachkräfte sind deshalb unentbehrlich.“

Berlin, Stuttgart, 09.09.2023. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat heute an einem Expert:innenhearing zur psychosozialen Prozessbegleitung von Betroffenen von sexueller Gewalt in Stuttgart teilgenommen. Organisiert wurde die Veranstaltung von dem Verein „RECHT WÜRDE HELFEN – Institut für Opferschutz im Strafverfahren e. V.“ (RHW), der sich seit vielen Jahren für eine schonende und würdevolle Gestaltung von Strafverfahren für Betroffene von Gewalt- und Sexualstraftaten einsetzt.

In ihrer Rede dankte Kerstin Claus dem Verein für die Einladung und die langjährige wichtige Arbeit in diesem Bereich. „Für Betroffene, die als Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sexuelle Gewalt erlebt haben und vor Gericht gegen den Täter oder die Täterin aussagen müssen, stellt dies eine hohe Belastung dar. Für Betroffene fühlt es sich dann häufig so an, als stünden sie und nicht der oder die Angeklagte auf dem Prüfstand. Das Erscheinen vor Gericht löst Scham, Angst und Schuldgefühle aus und ruft quälende Erinnerungen hervor. Eine schonende und würdevolle Prozessgestaltung sowie eine psychosoziale Prozessbegleitung durch professionelle Fachkräfte sind deshalb unentbehrlich“, so Claus.

Das Ziel der Prozessbegleitung ist es, die psychosozialen Bedürfnisse der Betroffenen zu erkennen und sie mit Informationen, praktischem Beistand und ggf. weiteren Hilfeangeboten zu unterstützen.

„Das 3. Opferrechtsreformgesetz, wodurch Betroffene seit dem 1. Januar 2017 das Recht auf Beistand durch eine professionelle psychosoziale Prozessbegleitung haben, war ein wichtiger Meilenstein“, so die Missbrauchsbeauftragte. Zur Weiterentwicklung und Verbesserung fehle jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring, welches aufzeigt, wie häufig und in welchen Fällen eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch genommen wird und aus welchen Gründen keine Prozessbegleitung erfolgt, so Kerstin Claus.

Außerdem sei es wichtig, dass auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft Betroffene frühzeitig zu diesem Rechtsanspruch beraten und sie dabei unterstützen, einen entsprechenden Antrag auf eine Prozessbegleitung zu stellen. Claus fordert, dass im Interesse der Betroffenen auch die Staatsanwaltschaft selber einen solchen Antrag stellen können sollte – das ist bisher nicht der Fall.

Wie bereits jetzt schon in Strafverfahren Betroffenen besser unterstützt werden können, haben die UBSKM und der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“ zusammengefasst.

Weitere Informationen:

www.rwh-institut.de

www.nationaler-rat.de

„Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“

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