Ein Vorschaubild auf dem zwei Logos sind und das Thema der Fachtagung "Sexualisierter Machtmissbrauch in Organisationen: Aufarbeitung und Prävention als Aufgaben des Rechtsstaats" steht.
Aktuelles | 27.10.2023

FACHTAGUNG „AUFARBEITUNG UND PRÄVENTION ALS AUFGABEN DES RECHTSSTAATS“

Beauftragte Claus: „Die Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch ist eine wesentliche Grundlage für gelingende Prävention. Prävention wiederum schafft Bedingungen, unter denen Aufarbeitung möglich wird. Institutionen und auch staatliche Verantwortungsträger müssen beide Aspekte mitdenken und ausgestalten.“

Köln, 27.10.2023. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat heute an einer Fachtagung zum Thema „Sexualisierter Machtmissbrauch in Organisationen: Aufarbeitung und Prävention als Aufgaben des Rechtsstaats“ teilgenommen. Veranstaltet wurde die Tagung von der Universität zu Köln in Kooperation mit der Universität Passau und der Deutschen Sporthochschule Köln. Die Tagung richtete sich an Personen, die mit den im Themenfeld relevanten Rechtsfragen befasst sind. Im Zentrum der Tagung standen u. a. die Fragen: Wie steht der Rechtsstaat den Betroffenen sexualisierter Gewalt bei? Und wie organisiert der Rechtsstaat Prävention, die in Zukunft Taten unwahrscheinlicher macht?

In ihrem Impulsvortrag zur Zukunft von Aufarbeitung und Prävention, dankte Kerstin Claus den Veranstaltern, diesem wichtigen Thema eine eigene Veranstaltung zu widmen. Sie machte deutlich, dass Aufarbeitung und Prävention in einem permanenten Verhältnis zueinanderstehen.

Claus; „Leider beobachten wir weiterhin, dass Präventionsprozesse immer erst dann angeschoben werden, wenn etwas passiert ist. Und Aufarbeitung dann geschieht, wenn Betroffene oder die Öffentlichkeit Druck machen. Was wir brauchen, sind aber flächendeckende Schutzkonzepte überall dort, wo Kinder und Jugendliche Erwachsenen anvertraut sind. Ebenso brauchen wir einen breiten Konsens zur grundsätzlichen, auch proaktiven Aufarbeitung. Wenn dies auf einer institutionellen und gesellschaftlichen Ebene gelingt, ist dies nicht nur wichtig für die Anerkennung des Leids von Betroffenen, sondern kann auch die Prävention davon enorm profitieren.“.

Eine weitere wichtige Aufgabe, so Claus, sei die Stärkung der individuellen Rechte von Betroffenen. Dazu gehöre, beispielsweise ein einfacherer Zugang zu Informationen wie Akteneinsicht für Betroffene, der über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinausgehe. Hier soll auch das geplante UBSKM-Gesetz neue Impulse setzen und werde sie sich für ein Recht auf Beratung und Unterstützung im Prozess der individuellen Aufarbeitung einsetzen.

„Ich werde mich im Rahmen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das UBSKM-Amt dafür einsetzen, dass es uns gelingt, Prävention, Intervention, Forschung und Aufarbeitung als Säulen eines wirksamen Kinderschutzes weiter zu stärken,“ so Claus.

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